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Schwerbehindertenausweis

Ab wann gilt man als behindert/ schwerbehindert:

Als behindert gilt man, wenn man aufgrund regelwidrigen körperlichen, seelischen oder geistigen Zustands dauerhaft in der Funktionstätigkeit eingeschränkt ist. Die Auswirkung dieser Beeinträchtigung wird als Grad der Behinderung (GdB) bezeichnet. Als schwerbehindert gilt, wer einen GdB von mindesten 50% besitzt.

GdB Art der Behandlung
10% nur Diät, oder auch Diät und orale Antidiabetika, die nicht allein zu einer Hypoglykämie führen können
20% Diät und Sulfonylharnstoff( bewirkt eine Mehrausschüttung des Insulins);auch in Kombination mit andern oralen Antidiabetika
30% Diät mit ergänzenden Insulininjektionen
40% Diät und alleinige Insulininjektionen
40% gut eingestellte Typ 1 Diabetiker
50% schwer einstellbare Diabetiker (vor allem bei Kindern)
bis zu 70% ausgeprägte Stoffwechselentgleisungen, auch in Kombination mit Organkomplikationen

Was bedeuten die Merkzeichen auf dem Ausweis:

EB Minderung der Erwerbsfähigkeit
H Hilflos
BI Blinde
G Gehbehindert
aG außergewöhnlich Gehbehindert
Gl Gehörlos
RF befreit von Rundfunk- und Fernsehgebühren
VB Anspruch auf Versorgung nach Vorschrift des Bundesversorgungsgesetzes
B Beständig in Begleitung (wird häufig bei Diabetikern im Kindesalter beantragt wegen der Gefahr einer Hypoglykämie)

Bei welchen Zeichen im Ausweis erhält man was:

  • Befreiung von Kfz-Steuer, Ermäßigung der Kfz-Versicherung >> Bl, H, aG
  • kostenfreie Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Nah- und Fernverkehr >> G, aG, H, Bl
  • erhöhter Kilometerpauschale für Fahrten zur Arbeit >> G

Freibeträge:

Stufe GdB Pauschalbetrag
1 20-30% 310 €
2 35-40% 430 €
3 45-50% 570 €
4 55-60% 720 €
5 65-70% 890 €
6 75-80% 1.060 €
7 85-90% 1.230 €
8 85-90% 1.420 €

Durch den Ausweis erhält man nach dem GdB einen Freibetrag für die Steuer.
Es wird in Stufen unterteilt, wobei bei den ersten beiden Stufen (1 und 2) die Behinderung sichtbar sein muss,
damit einem der Freibetrag zusteht.

Hier jetzt mal solch ein Schwerbehindertenausweis
Vorderseite
Ausweis

Rückseite
Ausweis

Beiblatt
Beiblatt

Quelle : - Katharina Lüftner, Diabetes-Teens.net
- finanztip.de