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Titel Anrisstext
Schwerbehindertenausweis

Ab wann gilt man als behindert/ schwerbehindert:

Als behindert gilt man, wenn man aufgrund regelwidrigen körperlichen, seelischen oder geistigen Zustands dauerhaft in der Funktionstätigkeit eingeschränkt ist. Die Auswirkung dieser Beeinträchtigung wird als Grad der Behinderung (GdB) bezeichnet. Als schwerbehindert gilt, wer einen GdB von mindesten 50% besitzt.