Verkehrsunfall - und nun?
Das Wichtigste zu aller erst: es macht häufig Sinn, nach einem Unfall nichts zum Unfallhergang zu sagen. Schockbedingt neigt der Mensch dazu, erfüllt von Adrenalin, Schmerzen zu verdrängen und Tatsachen nicht allumfassend zu erkennen. Dies kann - wenn man sich den falschen Unfallgegner ausgesucht hat und unter Schock die falschen Dinge sagt - später ein erhebliches Problem darstellen.
Es ist zu bedenken, dass ein Unfall zwar in dem Augenblick, in dem er passiert, sehr schlimm sein mag. Die juristische Auseinandersetzung aber erst viele Tage/Wochen/Monate später stattfindet. In dieser Auseinandersetzung können alle Aussagen nachgeholt werden. Es besteht also kein Grund, alles bereits am Unfallort zu klären.
Es kann daher sehr wichtig sein, am Unfallort gar nichts zu sagen. Lediglich die Personalien sind ein Pflichtbeitrag des Unfallbeteiligten.
Auch wenn Du ohnmächtig geworden bist, kann man dies später klären.
Auf keinen Fall sollte die Diabetes erwähnt werden!
Am Unfallort ist dazu niemals eine Aussage zu treffen! Allzu schnell werden sonst falsche Rückschlüsse gezogen und Diabetiker als dauerhaft hypoglykämisch dargestellt. Schnell wird dann aus einem geringen Verursachungsbeitrag, ein viel höherer.
Sollte eine ärztliche Versorgung an der Unfallstelle stattfinden, ist es zwingend notwendig dem behandelnden Menschen klar zumachen, dass die Behandlung und die Tatsache der Diabetes unter die ärztliche Schweigepflicht fällt! Die behandelnde Person darf unter keinen Umständen die Diabetes der Polizei oder sogar dem Unfallgegner mitteilen. Sollte der Notarzt sich dagegen wehren und zur Plaudertasche mutieren, so kann diesem ruhig mit einem juristischen Nachspiel gedroht werden!
Schließlich sollte so schnell wie möglich ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Am Besten natürlich einer, der sich mit Verkehrsunfällen und Diabetes auskennt - und nicht gerade einen Wald- und Wiesenanwalt, der sich auf Zauber- und Faustrecht spezialisiert hat.
Es muss bei einem Verkehrsunfall stets im Hinterkopf sein, dass die Diabetes zu verschweigen ist! Sollte dies nicht beachtet werden, droht die Schuldfrage (Verursachungsbeitrag) sehr einseitig zu werden.
Außerdem droht der Verlust des Führerscheins, da die "Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs" aus Sicht der Führerscheinstelle nicht mehr bestehen kann!
In der Hoffnung geholfen zu haben
© by Rechtsanwalt Dipl. jur. Jens-Arne Meier / recht@diabetes-teens.net / http://www.meier-dittmer.de
Dieser allgemeine Hinweis ist keine Rechtsberatung und ersetzt diese keinesfalls. Ein zutreffender Rechtsrat kann nur nach Prüfung des Einzelfalls geleistet werden. Hierfür ist eine umfassende Beratung eines Rechtsanwalts notwendig, der den zugrundeliegenden Sachverhalt genau prüfen muss.