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Bewerbung

Wie bewerbe ich mich richtig?

Das Wichtigste mal wieder zu aller erst: Die Diabetes-Erkrankung hat in einer Bewerbungsmappe nichts zu suchen - und auch im Bewerbungsgespräch muss sie nicht ungefragt mitegeteilt werden.

Die Bewerbungsunterlagen sollten - generell - über alle Maßen perfekt daraufhin deuten, dass man - komme was wolle (z.B. Diabetes) - genau der/die Richtige für den freien Job ist!
Ein schöner Lebenslauf, Zusatzqualifikationen jeglicher Art (auch die Methodik-AG, zu der man nur jedes zweite Mail gegangen ist) und die richtige Form zeigen die eigenen Kompetenzen und den Einsatzwillen für eine Sache. Könnt ihr Mannschaftsport vorweisen - vielleicht sogar als Trainer - suggeriert ihr gute Teamfähigkeit.
Viele solcher Tipps erhält man auch bei dem örtlichen Arbeitsämtern und sollten dringend berücksichtigt werden.
Der Grund, warum ein Diabetiker bei seiner Bewerbung alles besonders perfekt machen sollte liegt auf der Hand: mit einer überzeugenden "Vorstellung" gerät die Diabetes in den Hintergrund und der Bewerber in den Vordergrund.

Häufig kommt vor Bewerbungsgesprächen die Frage bei jungen Diabetikern auf, ob die Diabetes verschwiegen werden oder man bei einer Frage nach Krankheiten lügen darf. Manchmal höre ich sogar davon, dass "von Anfang an reiner Tisch" gemacht werden soll und offensiv mit der eigenen Diabetes-Erkrankung umgegangen wird.

Rechtlich lässt sich soviel festhalten:

  1. Bei einem Bewerbungsgespräch muß die Diabetes-Erkrankung nie von selbst genannt werden (auch keinen "reinen Tisch machen"!).
  2. Fragen nach Erkrankungen sind unzulässige Fragen! Diese brauchen nicht beantwortet zu werden. Es darf jedoch auch gelogen werden.
  3. Gelogen werden darf jedoch dort nicht, wo die Diabetes-Erkrankung die Ausübung des neuen Berufs gänzlich unmöglich macht!
  4. Ob die Frage nach einer Schwerbehinderung zulässig ist (und damit wahrheitsgemäß beantwortet werden muß) ist umstritten.

Die rechtliche Bewertung von Nr. 4 bedarf der näheren Erläuterung:
Ein behinderter Mitarbeiter hat verschiedene Sonder-Rechte, die ihm zur Seite stehen. Diese können als Benachteiligung des Arbeitgebers gesehen werden. Gerade in Bezug auf Sonder-Pausen, Sonder-Urlaub oder Kündigung ist meist die Schmerzgrenze der Arbeitgeber erreicht. Somit ist es für den Arbeitgeber zwingend erforderlich, den Behindertenstatus zu erfahren.
Jedoch ist es gemäß § 81 Abs. 2 SGB IX die EG-Gleichbehandlungsrichtlinie vom 27.11.2000 (RL 2000/78 EG) umgesetzt worden, die eine Diskriminierung aufgrund einer Schwerbehinderung untersagt.
Es ist allerdings weiterhin umstritten, ob eine solche Frage zulässig oder unzulässig ist.
In Anbetracht der "geringen" unten aufgeführten Folgen, muss jeder die Beantwortung dieser Frage selber entscheiden. Letztlich kann hier auch nicht eine etwaige Entscheidung (zulässig oder unzulässig = "Wahrheit sagen" oder "Lügen erlaubt") eines Arbeitsgerichts vorausgesehen werden.
Es ist jedoch nochmal dringend festzuhalten, dass die einmalige Feststellung eines Behindertenstatus ausreicht, um ein Leben lang diesen zu behalten. Auch wenn der Behindertenausweis nicht verlängert wird, bleibt die Behinderung ja de facto bestehen. Solltet ihr also dem Trugschluss unter fallen sein, den Behindertenausweis vor den Bewerbungsgesprächen einfach zurück zu geben, um euch dem Behindertenstatus zu entledigen, so ist dies leider nicht korrekt.

Wie sind die Folgen:
Die Gewichtigkeit dieser ganzen Fragen nach Lügen, Bejahen und Verschweigen, zulässigen Fragen oder unzulässigen Fragen erscheinen jedoch in einem anderen Lichte, wenn man sich die Folgen der eben dargestellten "falschen" Vorgehensweisen anschaut.

Allenfalls kann der Arbeitgeber euch kündigen, ggf. Schadensersatz geltend machen.
Hierbei erscheint Schadensersatz jedoch eher unwahrscheinlich.

Abschließend lässt sich sagen, dass eure Qualifikationen, eure Motivation, eure Einsatzbereitschaft und eure Moral durchaus ausschlaggebender sein können, als die Diabetes-Erkrankung.
Es liegt also an euch, im Berufsleben zu beweisen, dass ihr nicht nur "Diabetes" oder "Schwerbehindert" seit, sondern dass das Motto von Diabetes-Teens voll zutrifft:

"diabetes is more than an illness - it is a way of life"

In der Hoffnung geholfen zu haben


© by Rechtsanwalt Dipl. jur. Jens-Arne Meier / recht@diabetes-teens.net / http://www.meier-dittmer.de

Dieser allgemeine Hinweis ist keine Rechtsberatung und ersetzt diese keinesfalls. Ein zutreffender Rechtsrat kann nur nach Prüfung des Einzelfalls geleistet werden. Hierfür ist eine umfassende Beratung eines Rechtsanwalts notwendig, der den zugrunde liegenden Sachverhalt genau prüfen muss.